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„JUB“ feierte offiziell Eröffnung


aha und Jugendservice Bregenz hatten in die neuen Räumlichkeiten in die Marialhilfstraße eingeladen.

 

„JUB“ steht für Jugend Bregenz und ist fortan die gemeinsame Anlaufstelle des aha und des Jugendservice Bregenz für alle Fragen von Jugendlichen in Bregenz. Bereits im Mai sind die beiden Teams in neue Räumlichkeiten im Stadtteil Vorkloster gezogen. Jetzt hatten sie zur offiziellen Eröffnung in die Mariahilfstraße 67 eingeladen. „Wir freuen uns, dass wir unseren neuen Standort mit einem bunten Fest und vielen spannenden Aktivitäten offiziell eröffnen konnten. Wir möchten alle Jugendlichen und Interessierten ganz herzlich einladen uns zu besuchen und unsere Angebote kennenzulernen“, zeigt sich Sarah Svoboda, Stellenleiterin des aha Bregenz, begeistert.

Buntes Fest

Neben einigen Ehrengästen hatten auch viele junge Menschen den Weg ins JUB gefunden. Auf sie wartete ein spannendes Programm mit einer JUB-Rallye, 3D-Drucker, Bällebad-Quiz und vielen weiteren Angeboten. Unter den Besuchern war auch Konstantin (23), der meinte: „Ich finde es einfach wichtig, dass man uns jungen Leuten etwas bietet, gerade in Vorarlberg. Es ist schön, wenn es solche Anlaufstellen gibt. Die neuen Räumlichkeiten des JUB finde ich richtig cool, und die Lage könnte meiner Meinung nach nicht besser sein.“

Infos und Anlaufstellen für Gesundheitsförderung


Erwachsene sind wichtige Bezugspersonen für junge Menschen. Hier haben wir Infos und Anlaufstellen zusammengestellt, die dabei helfen, Jugendliche in verschiedenen Lebenssituationen zu unterstützen.

Broschüre „Wie geht es dir?“

In der Broschüre „Wie geht es dir?“ sind viele Tipps für das Wohlbefinden zu finden. Die Broschüre kann für Jugendgruppen hier bestellt werden. Zusätzlich gibt es eine Handreichung für Lehrpersonen, die hier ausgedruckt werden kann.

Anlaufstellen & Infos

Fit4school

Fit4school bietet niederschwelligen, kostenlosen, anonymen und vertraulichen Zugang zu psychotherapeutischer Beratung für Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen.

Kontakt: werktags von 14 bis 15 Uhr unter Tel. 05-125 617 34

Förderung von Projekten für psychosoziale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen

Hier findest du Beispielprojekte.

Für die Praxis: Unterrichtsvorschläge und Stundenbilder

Die Unterrichtsvorschläge und Stundenbilder sind für eine Unterrichtseinheit (rund 50 Minuten) konzipiert. Sie sind im Unterrichtsalltag einfach einsetzbar.

GIVE – Servicestelle für Gesundheitsförderung an Schulen

Schwerpunktthemen:

Erste Hilfe für die Seele

Geschulte Instruktor*innen vermitteln in einem 12-stündigen Seminar Wissen über Krankheitsbilder sowie Kenntnisse zur Gesprächsführung, sodass man gerüstet ist, Kolleg*innen und Mitmenschen in einer psychischen Krise beistehen zu können.

Rat auf Draht für Eltern

Kostenlose Elternberatung via Video, Audio, Textchat; kurzfristige Termine verfügbar

Fortbildung für Lehrer*innen: „klartext“

Das klassenbezogene Suchtpräventionsprogramm von der 5. bis zur 8. Schulstufe.

„Verrückt? Na und!“

Ein Präventionsprogramm von Irrsinnig Menschlich e.V. in Zusammenarbeit mit pro mente Vorarlberg. Das Programm besteht im Kern aus einem Schultag und macht das schwierige Thema psychische Krise in der Schule besprechbar.

„Gesund aufwachsen in Vorarlberg“

Gesundheitsförderungsprojekt der SUPRO für den Kindergarten und die Volksschule; Fortbildungen für Pädagog*innen in Kindergärten und Volksschulen

Gesund aus der Krise

„Gesund aus der Krise“ bietet jungen Menschen bis 21 Jahre 15 kostenlose psychologische oder psychotherapeutische Beratungseinheiten. Ziel ist es, psychosoziale Unterstützung bei Belastungen zu geben und den Alltag gestärkt zu meistern. Anmeldung: telefonisch unter 0800 800 122 oder online über www.gesundausderkrise.at.

Gesunde Schule

„Gesundheit macht Schule“ fördert ein gesundes Schulumfeld mit sicheren Spielflächen, gesunder Ernährung und Zusammenarbeit von Schule, Eltern und Partnern. Ein Team setzt Maßnahmen um, unterstützt von Expert*innen und regionalen Partnern.

„klartext:sucht“

Vertiefungsausbildung für Lehrer*innen von der SUPRO

Workshop für Lehrlingsausbildner*innen, Personalverantwortliche und Lehrlinge

Workshop zu den Themen Sucht und Substanzen (Alkohol, Nikotin, Medikamente …) sowie Verhaltenssüchten (Social Media, Gaming, Glücksspiel). Die Suchtpräventions-Workshops der SUPRO bieten Informationen und Möglichkeiten, eigene Erfahrungen zu reflektieren. Dieses Angebot gibt es nicht nur für Lehrlingsausbilder*innen, Personalverantwortliche und Lehrlinge.

Lehrgang zur schulischen Gesundheitsförderung

Mit dem Lehrgang „Train the Trainer im Setting Schule“ leistet der FGÖ (Fonds Gesundes Österreich) einen Beitrag zur Weiterentwicklung der schulischen Gesundheitsförderung in Österreich; „Train the Trainer im Setting Schule“ mit Schwerpunkt psychosoziale Gesundheit, Ökologie und digitale Gesundheitskompetenz

Material für Kinder und Jugendliche

PSYDUCATED bietet Verstehvideos, Podcasts und Begleithefte zu psychischer und körperlicher Gesundheit, um Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gesundheitsrelevante Themen auf Augenhöhe zu vermitteln.

Weitere Anlaufstellen in Vorarlberg

Weitere Infos

 

aktualisiert 01/2025

 

Scooter & Co


Praktisch und schnell – so kennt man die Fortbewegungsmittel auf zwei kleinen Rädern. Erfahre hier in diesem Beitrag über die unterschiedlichen Modelle mit unterschiedlichen Voraussetzungen.

Kleinfahrzeuge

Zu Kleinfahrzeugen, die mit eigener Muskelkraft betrieben werden, zählen Micro-Scooter, Tretroller, Skateboards oder Kinderfahrräder.

Daneben gibt es auch noch das „fahrzeugähnliche Spielzeug“. Dazu gehören zum Beispiel Snakeboards, Kickboards, Waveboards, Dreiräder, Tretautos und Sidewalker für Kinder.

Wo darfst du damit fahren?

Wenn du langsam fährst und dabei keine Fußgänger*innen oder den Verkehr störst, darfst du die oben genannten Fahrzeuge auf diesen Wegen benutzen:

  • Gehweg oder Gehsteig
  • Spiel- oder Wohnstraßen
  • Fußgängerzonen

Achtung: Mit Kleinfahrzeugen oder einem „fahrzeugähnlichen Spielzeug“ darfst du nicht auf öffentlichen Straßen fahren.

Wie alt musst du sein?

Wenn du über acht Jahre alt bist, darfst du nur dann allein mit einem Kleinfahrzeug im öffentlichen Verkehr unterwegs sein, wenn du es mit eigener Muskelkraft bewegst. Bist du unter 12 Jahre alt, musst du beim Fahren von Fahrädern einen Helm tragen. Die „fahrzeugähnlichen Spielzeuge“ fallen nicht unter die Fahrradverordnung, daher besteht keine gesetzliche Helmpflicht. Es ist jedoch immer sinnvoll, dich zu schützen und einen Helm zu tragen.

Elektro-Scooter

Elektro-Scooter (E-Scooter) sind Miniroller, die höchstens 600 Watt haben und/oder nicht mehr als 25 km/h fahren.

Wo darfst du damit fahren?

Du musst die Verkehrsregeln beachten, die auch für Radfahrer*innen gelten. Vor allem gilt die Regel, Radwege zu nutzen.

Straße

Du darfst die öffentliche Straße nutzen, wenn kein Radweg vorhanden ist.

Geh- und Radweg

Es ist verboten, Fußgänger*innen oder Radfahrer*innen zu gefährden oder zu behindern. Auf einem Geh- und Radweg, der durch eine Sperrlinie getrennt ist, darfst du nur den Teil für Radfahrer*innen befahren.

Wenn es einen Geh- und Radweg gibt, den du nicht benutzen musst, kannst du entweder diesen oder die öffentliche Straße nutzen.

Spiel- oder Wohnstraßen

In Spiel- oder Wohnstraßen musst du langsam fahren, um Fußgänger*innen nicht zu gefährden.

Wie alt musst du sein?

Wenn du unter 12 Jahre alt bist und einen E-Scooter benutzt, muss dich jemand über 16 Jahre beaufsichtigen. Auf Spiel- oder Wohnstraßen, die für Autos gesperrt sind, darfst du ohne Begleitung fahren. Wenn du einen Radausweis hast, darfst du auch allein fahren. Bist du unter 12 Jahre alt, musst du beim Fahren von E-Scootern & Co einen Helm tragen.

Zu zweit auf dem E-Scooter fahren?

Eine zweite Person darf nicht am E-Scooter mitfahren – es ist verboten. Es darf immer nur eine Person fahren, unabhängig von Alter oder Größe.

Ausstattung

E-Scooter müssen folgendermaßen ausgestattet sein:

  • funktionierende Bremse
  • Rückstrahler oder -folien: vorne weiß, hinten rot und seitlich gelb
  • Bei Dunkelheit: weißes Licht vorne und rotes Licht hinten

Benzin-Scooter

freepik.com

Benzin-Scooter sind zweirädrige Kraftfahrzeuge, die mit einem Benzinmotor laufen und für eine Person gebaut sind.

  • Benzin-Scooter, die bis max. 10 km/h fahren werden als Kraftfahrzeug eingestuft.
  • Benzin-Scooter, die schneller als 10 km/h fahren werden als Mopeds eingestuft.

Wie alt musst du sein und brauchst du einen Führerschein?

Wenn dein Benzin-Scooter nur max. 10 km/h schnell fährt, dann brauchst du keinen Führerschein. Du musst allerdings mindestens 16 Jahre alt sein.

Bei einem Benzin-Scooter, der schneller als 10 km/h fährt, gelten die Regeln wie für ein Moped. Du brauchst also einen Moped-Führerschein und musst die Altersvoraussetzungen des Moped-Führerscheines erfüllen.

Zu zweit auf dem Benzin-Scooter fahren?

Eine zweite Person darf nicht am Benzin-Scooter mitfahren – es ist verboten. Es darf immer nur eine Person fahren, unabhängig von Alter oder Größe.

Wo darfst du damit fahren?

Du darfst mit deinem Benzin-Scooter auf öffentlichen Straßen fahren, wenn du dich an die allgemeinen Fahrregeln hältst und folgende Voraussetzungen erfüllst:

Benzin-Scooter bis max. 10 km/h

  • Keine Helmpflicht
  • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
  • Du musst hinten eine weiße 10 km/h-Tafel anbringen.
  • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
  • Technische Ausrüstung: funktionierende Bremse, funktionierende Leuchten (vorne weiß, hinten rot) und funktionierende Rückstrahler

Benzin-Scooter schneller als 10 km/h

E-Moped oder E-Roller (maximal 45 km/h)

wirestock_freepik.com

Wenn dein E-Moped (oder E-Roller) mehr als 600 Watt Leistung hat oder über 25 km/h fährt, brauchst du einen Moped-Führerschein oder eine andere Führerscheinklasse.

Darüber hinaus gilt:

Führerschein-Anforderungen

Für verschiedene Modelle gelten unterschiedliche Führerschein-Anforderungen. Diese findest du auf oesterreich.gv.at.

Alle weiteren Infos rund ums Thema findest du auf oesterreich.gv.at.

Weitere Infos

 

aktualisiert 09/2024

 

 

Ländle goes Europe


Mit „Ländle goes Europe“ erlebten Vorarlberger Jugendliche einzigartige Ferientage.

 

Mit „Ländle goes Europe“ haben Jugendliche aus Vorarlberg Sommerferien der besonderen Art erlebt. Die Teilnehmer*innen der Jugendbegegnungen in Deutschland und Georgien sind mit vielen neuen Eindrücken ins Ländle zurückgekehrt.

„Am besten hat mir die Wanderung in Kazbegi gefallen. Von oben hatten wir einen fantastischen Ausblick und konnten für einige Sekunden sogar einen Fünftausender sehen, der die restliche Zeit vom Nebel verdeckt war. Weiters haben mir auch die Gruppenaktivitäten zugesagt, da wir hierbei die anderen Teilnehmer*innen besser kennenlernen und Freundschaften knüpfen konnten“, meint Lina Nadler, eine der Teilnehmer*innen am Georgien-Camp. Wandern, gesunder Lebensstil und Mental Health standen im Vordergrund dieses zehntägigen Aufenthalts.

Nicht weniger ereignisreich war der internationale Austausch auf der historischen Jugendburg Neuerburg in Deutschland, bei dem Jugendliche aus Österreich, Liechtenstein, Deutschland, Italien, Belgien, Spanien und Finnland zusammenkamen, um eine unvergessliche Woche voller Kreativität zu erleben.

Möglichkeiten für Minderjährige

Die vom EU-Programm Erasmus+ und vom Fachbereich Jugend & Familie beim Amt der Vorarlberger Landesregierung geförderten Ländle-goes-Europe-Camps sind nur eine von vielen Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte für Jugendliche unter 18 Jahren. Auch ein Auslandspraktikum oder -schuljahr sowie ein freiwilliger Kurzzeiteinsatz eröffnen neue Horizonte. Die aha-Mitarbeiter*innen haben alle Infos zu den Auslandsmöglichkeiten für Minderjährige hier zusammengefasst.

 

aktualisiert 09/2024