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Eine Person reicht einer anderen Person einen Stift und Unterlagen zur Unterschrift.
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Versicherungen


Krank oder Unfall? Erfahre alles Wichtige rund um deinen Versicherungsschutz hier.

Krankenversicherung

Du bist als Studierende*r nicht automatisch krankenversichert! Wenn du nicht über eine*n Arbeitgeber*in pflichtversichert oder bei deinen Eltern mitversichert bist, können hohe Kosten bei Ärzt*innen und Spitalsaufenthalten anfallen.

Mitversicherung bei den Eltern

Grundsätzlich kannst du bis zum Ende des 27. Lebensjahres bei deinen Erziehungsberechtigten mitversichert sein. Dafür musst du dem Sozialversicherungsträger (ÖGK, BVAEB, SVS) einen Leistungsnachweis erbringen. Diese Studiennachweise musst du jährlich beim Sozialversicherungsträger einreichen, damit die Mitversicherung wieder verlängert wird. Mehr Informationen zur Mitversicherung findest du hier.

Voraussetzungen

  • Bezug der Familienbeihilfe
  • oder Studienbestätigung (laufendes Studium)
  • ein Studienerfolgsnachweis vom vorangegangenen Studienjahr mit mindestens 16 ECTS-Punkten oder acht positiven Semesterwochenstunden

Mehr Infos findest du in der ÖH-Broschüre „Sozialbroschüre“ und „Studieren, Arbeiten und Sozialversicherung“.

Hinweis: Informiere dich genau, welche Ansprüche du hast, wenn du z. B. neben dem Studium arbeiten möchtest.

Gesetzliche Unfallversicherung

Durch das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz ist geregelt, dass eine gesetzliche Unfallversicherung grundsätzlich für folgende Personen besteht:

  • Ordentliche Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft
  • Bewerber*innen, die zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen sind

Bei Studierenden aus einem EWR/EU-Staat oder der Schweiz ist zu prüfen, ob Österreich für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. Flüchtlinge mit Rechtsstellung der Genfer Flüchtlingskonvention sind österreichischen Staatsbürger*Innen gleichgestellt und daher ebenfalls versichert.

Dieser gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt für Unfälle, die sich bei Tätigkeiten und auf Wegen ereignen, die im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem Studium und/oder einer in der Studienordnung vorgeschriebenen oder üblichen praktischen Tätigkeit stehen. Hier findest du genauere Informationen zur Unfallversicherung für Studierende.

Unfälle müssen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gemeldet werden. Meldeformulare sind unter www.auva.at abrufbar.

Unfall- und Haftpflichtversicherung der ÖH

Alle ÖH-Mitglieder sind durch ein Paket der Generali Versicherungs AG unfall- und haftpflichtversichert. Der Versicherungsbeitrag wird mit dem ÖH-Beitrag jedes Semester eingehoben. Du bist damit ganzjährig für Unfälle, die sich auf dem Hochschulgelände, auf dem Weg von und dahin, bei Veranstaltungen der Hochschule, der ÖH oder in Studierendenheimen ereignen, versichert.

Wichtig: Im Ernstfall musst du dich selbst um eine Versicherungsleistung kümmern und die Schadensmeldung bei der Generali Versicherungs AG einreichen!

Mehr Infos, Ansprechpersonen und Formulare findest du auf der Webseite der ÖH.

Weitere Infos

 

aktualisiert 06/2023