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Mit aha plus kannst du freiwillig bei Quests mitmachen und nicht nur Punkte, sondern auch Erfahrungen sammeln. Tausche deine aha plus Punkte gegen tolle Rewards, wie zum Beispiel einen neuen Rodel.
Wenn du zwischen 12 und 24 Jahre alt bist und eine aha card hast, kannst du aha plus sofort nützen. Einfach in die aha-App (Play Store / App Store) oder und losstarten.
Wenn du noch keine aha card hast, dann hol sie dir hier und starte gleich durch mit aha plus.
aha-Linktipp: Rodelbahnen in Vorarlberg mit Detailinfos findest du hier.
Weil rodeln gelegentlich unterschätzt wird, passieren immer wieder Unfälle. Sabrina von Sicheres Vorarlberg gibt dir hier ein paar Tipps für mehr Sicherheit:
Check dein Wissen über Sicherheit beim Rodeln, Skifahren und Snowboarden.
aktualisiert 11/2023
In Österreich gilt die Ausbildungspflicht bis 18 Jahre. Das bedeutet, dass alle Jugendlichen unter 18 Jahren nach der Schulpflicht (Pflichtschulabschluss) eine weitere Schule besuchen oder eine Ausbildung machen müssen.
Die Ausbildungspflicht kannst du über verschiedene Wege erfüllen. Wir stellen sie dir weiter unten vor.
Hinweis: Auch geflüchtete Jugendliche müssen die Ausbildungspflicht erfüllen. Für Jugendliche, die 15 Jahre alt sind und nicht mehr unter die Schulpflicht fallen, ist die KOST oder die Bildungsdirektion Vorarlberg – Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik zuständig.
KOST VORARLBERG - KOORDINIERUNGSSTELLE AUSBILDUNG BIS 18 VORARLBERG
Angebote für den Übergang von der Schule zum Beruf, Beratung und Coaching
AUSBILDUNG BIS 18
Bundesweite Informationen zur Ausbildungspflicht für Eltern, Jugendliche, Schulen, Organisationen und Betriebe
Um die Ausbildungspflicht zu erfüllen, kannst du eine Lehre beginnen. Oder du besuchst eine weiterführende Schule wie eine allgemeinbildende höhere Schule (Gymnasium), eine berufsbildende höhere Schule oder eine berufsbildende mittlere Schule.
Hier findest du alle Informationen zur Lehrstellensuche, deinen Rechten und Pflichten als Lehrling, Förderungen, dem Wohnzuschuss und zu deiner Aus- und Weiterbildung.
Du möchtest eine Lehre beginnen, bist dir aber noch unsicher, welchen Beruf du erlernen möchtest? Hier findest du Tipps und Infos.
Du hast eine Zusage für eine Lehrstelle erhalten. Aber was jetzt? So viele Dinge, an die du denken musst – Lehrvertrag, Urlaub, Probezeit … Hier findest du die wichtigsten Informationen für deine Lehrzeit.
Du brauchst als Lehrling eine eigene Wohnung oder einen Heimplatz? Du möchtest eine Lehrlingsfreifahrt oder fragst dich, wie das mit der Familienbeihilfe läuft? Hier erfährst du mehr.
Du hast deine Lehre beendet und stehst kurz vor dem Abschluss. Was du dabei beachten musst und welche Möglichkeiten für einen Lehrabschluss es gibt, erfährst du hier.
Du möchtest nach deinem Pflichtschulabschluss in der Schule bleiben? Hier findest du die wichtigsten Infos über weiterführende Schulen.
Hier geben wir dir Infos zu den Themen Matura bzw. Reifeprüfung, vorwissenschaftliche Arbeiten und Diplomarbeiten.
aktualisiert 10/2024
Tipp: Vergiss nicht, dass deine aha card in Vorarlberg als Lehrlingsausweis gilt.
Innerhalb von drei Wochen nach Beginn deiner Lehre muss dein*e Lehrberechtigte*r (meistens dein Chef*deine Chefin) den Lehrvertrag bei der Wirtschaftskammer anmelden. Darin steht dein Lehrberuf und die vereinbarte Lehrzeit. Du, deine Erziehungsberechtigten und dein*e Lehrberechtigte*r müssen den Vertrag unterschreiben.
In den ersten drei Monaten bist du in der Probezeit. Das heißt, der Lehrvertrag kann von dir oder deinem*deiner Lehrberechtigten jederzeit ohne Angabe eines Grundes beendet werden. Wenn du noch nicht volljährig bist und den Vertrag auflösen willst, brauchst du die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten.
Als Lehrling musst du bestimmte Pflichten erfüllen, zum Beispiel in die Berufsschule gehen. Wenn du deine Pflichten nicht erfüllst, kannst du entlassen werden. Nichterfüllung deiner Pflichten kann zur Entlassung führen. Auch der Lehrbetrieb hat dir gegenüber gewisse Pflichten. Welche Pflichten du und dein Lehrbetrieb genau habt, findest du in der Broschüre der Arbeiterkammer „starter kit“.
Dein*e Lehrberechtigte*r ist verpflichtet, dir ein Lehrlingseinkommen zu bezahlen. Das richtet sich normalerweise nach dem jeweiligen Kollektivvertrag. Wenn es für deinen Lehrberuf keinen Kollektivvertrag gibt, musst du die Höhe deines Gehalts und die Höhe der Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) mit dem*der Lehrberechtigten selbst vereinbaren. Wichtig ist, dass diese Vereinbarungen in deinem Lehrvertrag stehen. Du solltest jeden Monat eine Gehaltsabrechnung bekommen, die dein Einkommen, Überstunden, Zulagen, Sonderzahlungen und Abzüge zeigt.
Du darfst im Normalfall maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Wenn du mehr als diese 40 Stunden in der Woche arbeitest, dann sind das Überstunden. Grundsätzlich sind Überstunden nicht erlaubt, wenn du unter 18 Jahre alt bist. Bei Fragen zu deiner Arbeitszeit wende dich an die Arbeiterkammer Vorarlberg.
Arbeiterkammer Vorarlberg – Arbeitszeit
Alle Lehrlinge haben Anspruch auf fünf Wochen Urlaub pro Arbeitsjahr. In den ersten sechs Monaten baust du dir deinen Urlaub auf. Das heißt, dass du dir den Urlaub erst erarbeiten musst und nicht schon gleich fünf Wochen Urlaub nehmen kannst. Pro Monat erarbeitest du dir ca. zwei Urlaubstage.
Wenn du willst, kannst du bereits während deiner Lehre eine Berufsmatura beginnen. Weitere Infos findest du hier.
Wenn du deine Lehre abgeschlossen hast, ist dein*e Lehrberechtigte*r verpflichtet, dich für drei Monate in deinem Lehrberuf weiter zu beschäftigen. So lange kannst du in deinem Lehrbetrieb bleiben. Wenn du den Betrieb am Ende deiner Lehrzeit bzw. nach der Lehrabschlussprüfung verlassen möchtest, melde dich bei der Arbeiterkammer. Je nach Lehrvertrag kannst du verpflichtet sein, nach der Lehre noch drei Monate im Betrieb zu arbeiten.
Das Lehrlingscoaching berät und unterstützt dich bei Problemen in deiner Lehre (Konflikte, Wiederaufnahme und Aufrechterhaltung des Lehrverhältnisses, berufliche Neuorientierung …).
Arbeiterkammer, Abteilung Lehrlinge & Jugend Widnau 4, 6800 Feldkirch Tel 050-2582300 Webseite
Wirtschaftskammer Lehrlingsstelle WIFI-Campus, Bahnhofstraße 24, 6850 Dornbirn Tel 05522-1155 lehre@wkv.at Webseite
Lehre statt Leere Schulgasse 18, 6850 Dornbirn Tel 0664-8378427 vorarlberg@lehrestattleere.net Website
Weitere Informationen zu Lehrvertrag und Probezeit, Rechten und Pflichten, Kollektivverträgen, Lehrabschlussprüfung …. findest du auf den Seiten der Arbeiterkammer.
Du kannst die Lehrabschlussprüfung (LAP) im erlernten und auch in einem verwandten Lehrberuf ablegen.
Wer kann die Lehrabschlussprüfung machen?
Für die Vorbereitung gibt es in manchen Berufen Unterlagen oder Themenhefte: www.lap.at oder www.wko.at.
Auch Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung helfen dir, den Prüfungsstoff zu lernen. Diese findest du hier:
bfi der Arbeiterkammer Vorarlberg
Pfiffikus – Weiterbildung in Vorarlberg
WIFI Vorarlberg
Mehr Infos und Kontaktadressen:
Abteilung Lehrlinge & Jugend der Arbeiterkammer
WKV Lehrlingsstelle
Ausnahmsweise kannst du zur Lehrabschlussprüfung zugelassen werden, wenn du eine der folgenden Anforderungen erfüllst:
Weitere Infos zum Thema findest du beim Prüfungsservice der Wirtschaftskammer.
Du kannst bereits während der Lehre mit deiner Berufsmatura beginnen. Es gibt zwei Modelle für die Berufsmatura:
Nach dem Lehrabschluss kannst du dann die Berufsmatura ablegen. Die Vorbereitungskurse und Prüfungen sind kostenlos.
Mehr Informationen erhältst du hier: