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Männliche österreichische Staatsbürger sind ab dem 17. Geburtstag stellungspflichtig. Trifft das auf dich zu, musst du zur Stellung (auch „Musterung“ genannt) gehen. Du bekommst dafür zwischen deinem 17. und 18. Geburtstag eine Einladung mit dem Termin per Post zugeschickt. Falls du nicht erscheinst, musst du mit einer Strafanzeige und einer Geldstrafe von bis zu 7.000 Euro rechnen.
Du bekommst deine „Ladung zur Stellung“ nach Hause geschickt. Sie informiert dich über Start, Dauer und Ort der Stellung. Hier findest du vorläufige Stellungspläne und kannst deinen voraussichtlichen Termin herausfinden. Bei Unklarheiten oder Fragen zu deinem Stellungstermin hilft dir die Ergänzungsabteilung in Bregenz weiter: Tel 050201-9041040.
Für Frauen gibt es keine Stellungspflicht. Sie können sich freiwillig melden. Nähere Informationen findest du hier.
Überschneidet sich der Stellungstermin mit einem wichtigen privaten Termin (Matura, Lehrabschlussprüfung, etc.), melde dich rechtzeitig bei der Ergänzungsabteilung in Bregenz unter Tel 0664-6225767 oder übermittle dein Anliegen per E-Mail mit deinen Daten (Name, Geburtsdatum und Telefonnummer) an bundesheer.v@bmlv.at.
Die Stellung/Stellungsuntersuchung dauert zwei Tage und überprüft, ob du für den Grundwehr- oder Zivildienst geeignet bist. Dabei wirst du körperlich und geistig durchgecheckt (zum Beispiel Seh- und Hörtests, Bluttests, psychologische Tests und stichprobenartige Drogentests). Wenn du eine chronische Krankheit oder Beeinträchtigung hast, nimm den ärztlichen Befund mit.
Vergiss nicht, dass du verschiedene Dokumente zur Stellung mitnehmen musst. Zum Beispiel einen amtlichen österreichischen Lichtbildausweis und den ausgefüllten medizinischen Fragebogen, der dir mit der Einladung zur Stellung geschickt wurde. Hier findest du alle erforderlichen Dokumente zu deiner Stellungsuntersuchung.
Die Stellungsuntersuchung findet für Vorarlberger in Innsbruck statt. Die Kosten für Hin- und Rückfahrt sowie die Unterkunft werden dir zurückbezahlt.
Nach der Stellungsuntersuchung bekommst du die Ergebnisse. Diese können sein: (voll)tauglich, teiltauglich, vorübergehend untauglich und untauglich.
Wende dich an die Ergänzungsabteilung in Bregenz: Tel 050201-9041040. Weitere Informationen findest du auch auf der Webseite des österreichischen Bundesheeres.
aktualisiert 11/2024
Hier erfährst du, was die „Stellungspflicht“ ist, was dich bei der Stellung selbst erwartet und es zu beachten gilt.
Was ist die Einberufung? Wann musst du einrücken? Alle Infos zu diesen Fragen und zum Grundwehrdienst findest du hier.
Wie kann ich einen Zivildienst machen und wie finde ich eine Zivildienststelle? Informiere dich hier.
Du möchtest deinen Zivildienst im Ausland machen? Erfahre hier, welche Möglichkeiten du hast.
Du kannst den Auslandsdienst als Ersatz für den ordentlichen Zivildienst leisten. Er dauert mindestens zehn Monate. Es gibt drei Arten von Auslandsdienst: Gedenkdienst, Friedensdienst und Sozialdienst. Außerdem besteht die Möglichkeit, im Ausland mindestens zwei Jahre Entwicklungshilfedienst im Sinne des Entwicklungshelfergesetzes zu leisten.
Wichtig: du kannst einen Auslandsdienst auch unabhängig von deinem Zivildienstersatz machen. Somit können alle Personen einen Gedenk-, Friedens-, oder Sozialdienst machen. Die gesetzliche vorgesehen Dauer beträgt dann zwischen sechs und zwölf Monaten.
Du bist tauglich, hast die Zivildiensterklärung abgegeben und dein Interesse für den Auslandsdienst der Zivildienstserviceagentur mitgeteilt. Mehr Informationen findest du hier.
Du kannst den Auslandsdienst nur bei Organisationen leisten, die vom Sozialministerium als Trägerorganisation anerkannt sind. Eine Liste dieser neun Trägerorganisationen findest du hier. Mit diesen Trägerorganisationen wird dann auch dein Bewerbungsprozess durchgeführt und abegeklärt, welche Einsatzstellen in Frage kommen könnten. Bei ihnen kannst du dich auch frühzeitig informieren und beraten lassen. Einen Überblick zu allen Projekten im Ausland findest du hier.
Plane ausreichend Zeit für die Vorbereitungen deines Auslandsdienstes ein! Anlaufstelle für allgemeine Fragen ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Alles rund um die detaillierten Infos zu den Einsatzstellen, den Bewerbungsprozess und so weiter erhältst du bei den anerkannten Trägerorganisationen.
Leistest du einen Auslandsdienst, hast du Anspruch auf Taschengeld und Familienbeihilfe (bis zum 24. Lebensjahr). Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft hängen vom Vertrag ab, den du mit der Trägerorganisation abschließt, bei der du dich für den Auslandsdienst bewirbst. Du bist kranken-, unfall- und pensionsversichert. Für genauere Informationen erkundige dich bei deiner Trägerorganisation.
Tipp: Informiere dich in der Broschüre „Wie geht es dir?“ zum Wohlbefinden
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