Zum Inhalt springen

Nach der Pflichtschule


Du hast die Pflichtschule abgeschlossen, aber dein Ausbildungsweg ist noch nicht zu Ende. Bis du 18 Jahre alt bist, gilt für dich in Österreich die Ausbildungspflicht.

Ausbildungspflicht

Seit dem Schuljahr 2016/17 besteht die Ausbildungspflicht über den Pflichtschulabschluss hinaus –  und zwar bist zum Zeitpunkt, wo du 18 Jahre alt bist. Diese Ausbildungspflicht kannst du über verschiedene Wege erfüllen, die wir dir weiter unten vorstellen.

Hinweis: Auch geflüchtete Jugendliche müssen die Ausbildungspflicht erfüllen. Für Jugendliche, die bereits 15 Jahre alt sind und nicht mehr unter die Schulpflicht fallen, ist die KOST oder die Bildungsdirektion Vorarlberg – Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik zuständig.

Infos und Anlaufstellen

Um die Ausbildungspflicht zu erfüllen, kannst du eine Lehre beginnen. Oder du besuchst eine weiterführende Schule wie eine allgemeinbildende höhere Schule (Gymnasium), eine berufsbildende höhere Schule oder eine berufsbildende mittlere Schule (Fachschule).

Lehre

Hier findest du alle Informationen zur Lehrstellensuche, deinen Rechten und Pflichten als Lehrling, Förderungen, dem Wohnzuschuss sowie deiner Aus- und Weiterbildung.

Lehrstellensuche

Du möchtest eine Lehre beginnen, bist dir aber noch unsicher, welchen Beruf du erlernen möchtest? Hier findest du Tipps und Infos.

cottonbro studio_pexels

Start in die Lehre

Du hast eine Zusage für eine Lehrstelle erhalten. Aber was jetzt? So viele Dinge, an die du denken musst – Lehrvertrag, Urlaub, Probezeit … Hier findest du die wichtigsten Informationen für deine Lehrzeit.

Jugendliche schleift mit einer Maschine einen Tisch

guruXOX_shutterstock

Förderungen

Du brauchst als Lehrling eine eigene Wohnung oder einen Heimplatz? Du möchtest eine Lehrlingsfreifahrt oder fragst dich, wie das mit der Familienbeihilfe läuft? Hier erfährst du mehr.

shutterstock

Lehrabschluss

Du hast deine Lehre beendet und stehst kurz vor dem Abschluss. Was du jetzt beachten musst und welche Möglichkeiten für einen Lehrabschluss es gibt, erfährst du hier.

fauxels_pexels

Höhere Schulen

Du möchtest nach deinem Pflichtschulabschluss in der Schule bleiben? Wir haben hier für dich die wichtigsten Infos für weiterführende Schulen zusammengestellt.

Ein Hörsaal voller Studierender der steil abfällt.

om-fou-unsplash

Vorwissenschaftliche Arbeit und Matura

Hier geben wir dir ein paar Tipps und Infos für die Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) und die Matura.

Mann, der vor Laptop sitzt und überlegt

pexels_Michael Burrows

 

aktualisiert 11/2023

Start in die Lehre


Es ist so weit, du hast eine Zusage für eine Lehrstelle erhalten. Aber was jetzt? So viele Dinge, an die du denken musst – Lehrvertrag, Urlaub, Probezeit … Hier findest du die wichtigsten Informationen rund um deine Lehrzeit.

 

Tipp: Vergiss nicht, dass deine aha card in Vorarlberg als Lehrlingsausweis gilt.

Lehrvertrag

Dein*e Lehrberechtigte*r (meistens dein Chef*deine Chefin) muss den Lehrvertrag innerhalb von drei Wochen nach Beginn deiner Lehre bei der Wirtschaftskammer anmelden. Darin steht dein Lehrberuf und die vereinbarte Lehrzeit. Du, deine Erziehungsberechtigten und dein*e Lehrberechtigte*r müssen den Vertrag unterschreiben.

Probezeit

In den ersten drei Monaten bist du in der Probezeit. Das heißt, der Lehrvertrag kann von dir oder deinem*deiner Lehrberechtigten jederzeit ohne Angabe eines Grundes beendet werden.

Pflichten

Als Lehrling musst du bestimmte Pflichten einhalten, zum Beispiel in die Berufsschule gehen. Nichterfüllung deiner Pflichten kann zur Entlassung führen. Genauso hat der Ausbildungsbetrieb dir gegenüber gewisse Pflichten. Welche Pflichten du und dein Lehrbetrieb genau haben, findest du in der Broschüre der Arbeiterkammer “starter kit”.

Lehrlingsentschädigung

Dein*e Lehrberechtigte*r ist verpflichtet, dir ein Lehrlingseinkommen zu bezahlen. Das richtet sich normalerweise nach dem jeweiligen Kollektivvertrag. Wenn es für deinen Lehrberuf keinen Kollektivvertrag gibt, musst du die Höhe deines Gehalts und die Höhe der Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) mit dem*der Lehrberechtigten selbst vereinbaren. Wichtig ist, dass diese Vereinbarungen in deinem Lehrvertrag stehen. Du solltest jeden Monat eine Gehaltsabrechnung bekommen, die dein Einkommen, Überstunden, Zulagen, Sonderzahlungen und Abzüge zeigt.

Überstunden

Grundsätzlich sind Überstunden nicht erlaubt, wenn du unter 18 Jahre alt bist. Bei Fragen zu deiner Arbeitszeit wende dich an die Arbeiterkammer Vorarlberg. Mehr Infos findest du hier:

Urlaub

Alle Lehrlinge haben Anspruch auf fünf Wochen Urlaub pro Arbeitsjahr. In den ersten sechs Monaten baust du dir deinen Urlaub auf. Das heißt, dass du dir den Urlaub erst erarbeiten musst und nicht schon gleich fünf Wochen Urlaub nehmen kannst. Pro Monat erarbeitest du dir ca. zwei Urlaubstage.

Lehre und Matura

Wenn du willst, kannst du bereits während deiner Lehre eine Matura beginnen. Weitere Infos findest du hier.

Weiterbeschäftigungszeit

Wenn du deine Lehre beendet hast, ist dein*e Lehrberechtigte*r verpflichtet, dich für drei Monate im Lehrberuf weiterzubeschäftigen. So lange könntest du noch in deinem Lehrbetrieb bleiben. Wenn du den Betrieb am Ende deiner Lehrzeit bzw. nach der Lehrabschlussprüfung verlassen möchtest, melde dich bei der Arbeiterkammer. Je nach deinem Lehrvertrag kannst du möglicherweise verpflichtet sein, nach der Lehre noch drei Monate im Betrieb zu arbeiten.

Lehrlingscoaching

Das Lehrlingscoaching berät und unterstützt dich bei Problemen in deiner Lehre (Konflikte, Wiederaufnahme und Aufrechterhaltung des Lehrverhältnisses, berufliche Neuorientierung …).

Arbeiterkammer, Abteilung Lehrlinge & Jugend
Widnau 4, 6800 Feldkirch
Tel 050-2582300
Webseite

Wirtschaftskammer Lehrlingsstelle
WIFI-Campus, Bahnhofstraße 24, 6850 Dornbirn
Tel 05522-1155
lehre@wkv.at
Webseite

Weitere Informationen zu Lehrvertrag und Probezeit, Rechten und Pflichten, Kollektivverträgen, Lehrabschlussprüfung …. findest du auf den Seiten der Arbeiterkammer.

Weitere Infos

 

aktualisiert 11/2023

Lehrabschluss


Du hast deine Lehre beendet und stehst kurz vor dem Abschluss. Was du dabei beachten musst und welche Möglichkeiten für einen Lehrabschluss es gibt, erfährst du hier.

Lehrabschlussprüfung

Die Lehrabschlussprüfung kann im erlernten und zusätzlich auch in einem verwandten Lehrberuf abgelegt werden.

Wer kann die Lehrabschlussprüfung machen?

  • Lehrlinge
  • Personen, die die Lehrzeit beendet haben (eventuell unter Anrechnung einer schulischen Ausbildung)
  • Personen, die auf Grund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit absolvieren müssen

Für die Vorbereitung gibt es in manchen Berufen Unterlagen oder Themenhefte: www.lap.at oder www.wko.at.

Mehr Infos und Kontaktadressen:

Außerordentliche Lehrabschlussprüfung

Ausnahmsweise kannst du zur Lehrabschlussprüfung zugelassen werden, wenn du eine der folgenden Anforderungen erfüllst:

  • Du bist mindestens 18 Jahre alt und hast die Fertigkeiten und Kenntnisse für den Lehrberuf auf anderem Weg erworben, zum Beispiel durch längere Arbeit in diesem Beruf. Die Länge der Berufserfahrung muss mindestens die Hälfte der regulären Lehrzeit betragen.
  • Du bist Lehrling und kannst nach Abbruch des Lehrverhältnisses keine neue Lehrstelle mehr finden, hast aber mindestens die Hälfte der Lehrzeit absolviert.

Die zuständige Stelle in Vorarlberg ist das Prüfungsservice der Wirtschaftskammer.

Lehre und Berufsmatura

Du kannst bereits während der Lehre mit deiner Matura beginnen. Es gibt zwei Modelle für die Berufsmatura:

  • Beim Arbeitszeit-Modell besuchst du die Kurse untertags und diese Zeit wird auch als Arbeitszeit anerkannt. Dafür brauchst du die Zustimmung deines Lehrbetriebs.
  • Beim Freizeit-Modell besuchst du die Kurse am Abend oder am Wochenende, also außerhalb deiner Arbeitszeit. Dafür brauchst du keine Zustimmung deines Lehrbetriebs.

Nach dem Lehrabschluss kannst du dann die Berufsmatura ablegen. Die Vorbereitungskurse und Prüfungen sind kostenlos.

Mehr Informationen erhältst du hier:

Weitere Infos

 

aktualisiert 11/2023

Förderungen für Lehrlinge


Du brauchst als Lehrling eine eigene Wohnung oder einen Heimplatz? Du möchtest eine Lehrlingsfreifahrt oder fragst dich, wie das mit der Familienbeihilfe läuft? Hier erfährst du mehr.

aha Lehrlingscard

Als Lehrling bekommst du deine persönliche aha Lehrlingscard, die auch als Lehrlingsausweis gilt. Die aha Lehrlingscard kannst du in der aha App aktivieren und hast sie so immer am Handy mit dabei. Beantrage hier die aha Lehrlingscard kostenlos.

Lehrlingsförderungen des Vorarlberger Bildungszuschusses

Wohnzuschuss für Lehrlinge
Wenn du deine Lehre in Vorarlberg machst und wegen deiner Lehrstelle eine eigene Wohnung oder einen Heimplatz benötigst, kannst du einen Wohnzuschuss beantragen. Das könnte der Fall sein, wenn dein Wohnort zu weit vom Arbeitsplatz entfernt ist oder der Arbeitsweg unzumutbar ist. Voraussetzung für die Beantragung ist, dass dein Zweitwohnsitz oder Heimplatz etwas kostet. Mit dem Wohnzuschuss kannst du bis zu 50 % der Kosten zurück bekommen.

Bildungskonto
Wenn du eine Vollzeit-Lehrausbildung machst, hast du vielleicht auch Anspruch auf das Bildungskonto. Um dafür in Frage zu kommen, musst du mindestens ein Jahr vor Beginn deiner Lehre gearbeitet haben und deinen Hauptwohnsitz in Vorarlberg haben.

Bildungsprämie für Arbeitnehmer*innen
Die Bildungsprämie ist eine Förderung für Lehrlinge und Arbeitnehmer*innen, die in Vorarlberg arbeiten und neben der Arbeit eine Ausbildung (zum Beispiel Lehrabschlussprüfung, Meisterprüfung, Universitätslehrgang …) machen. Auch der Besuch von Fachkursen mit einer Mindestdauer von 80 Stunden wird gefördert. Der Antrag kann erst nach Ausbildungsbeginn eingereicht werden. Selbstverständlich kannst du dich vorab informieren, ob die geplante Ausbildung förderbar ist und du die Voraussetzungen erfüllst.

Achtung: Du kannst nur EINE der oben genannten Lehrlingsförderungen des Vorarlberger Bildungszuschusses bekommen!

Arbeiterkammer Vorarlberg
Tel 050-258-4200
info@bildungszuschuss.at
www.bildungszuschuss.at

Lehrlingsfreifahrt

Als Lehrling kannst du an allen Arbeitstagen von zu Hause bis zum Betrieb in Vorarlberg für nur 19,60 Euro mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Achtung: Für die Fahrt zur Berufsschule (Berufsschülerfreifahrt) brauchst du einen zusätzlichen Antrag (Schülerantrag)! Ausnahme: Die Berufsschule und der Arbeitsplatz liegen auf der gleichen Strecke. Weitere Infos findest du bei der Arbeiterkammer Vorarlberg.

Tipp: Wusstest du, dass du deine Lehrlingsfreifahrt in die aha App speichern kannst und somit alles griffbreit am Handy hast? Mehr Infos dazu findest du hier.

Schulfahrtbeihilfe

Die Schulfahrtbeihilfe steht dir zu, wenn …

… du als Lehrling vom Wohnort in die Berufsschule mindestens 2 km (in eine Richtung) hast und kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen kannst.

oder

… du in einem Internat in der Nähe deiner Berufsschule wohnst und mindestens einmal im Monat am Wochenende nach Hause fährst (Entfernung mindestens 2 km in eine Richtung).

Du kannst dafür das Formular „Beih 85“ hier herunterladen. Auf dem Formular werden auch die Voraussetzungen für eine Schulfahrtbeihilfe erklärt.

Pendlerpauschale und Pendlereuro

Wenn dein Weg zur Arbeit mindestens 20 km (einfache Wegstrecke) beträgt, nütze die Pendlerpauschale und den Pendlereuro. Sie bringen dir eine höhere Steuervergünstigung. Selbst wenn dein Arbeitsweg weniger als 20 km beträgt und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, hast du Anspruch auf die Pendlerpauschale. Die Höhe des Pendlereuros hängt von der Länge deines Arbeitswegs ab. Du kannst dir die Pendlerpauschale und den Pendlereuro mit der Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) auszahlen lassen.

Negativsteuer

Als Lehrling kannst du dir über die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2022 bis zu 1.610 Euro vom Finanzamt zurückholen. Möglich macht das der SV-Bonus. Damit erhältst du 70 % der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge bis maximal 1.550 Euro zurück. Die Höhe der Rückzahlung hängt davon ab, wie hoch deine Lehrlingsentschädigung ist und wie viel Sozialversicherung du bezahlt hast.

Familienbeihilfe

Solange du dich in der Ausbildung befindest, kannst du bis zu deinem 24. Geburtstag Familienbeihilfe beziehen.

Lehrlingsförderungen der Wirtschaftskammer

Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung
Wenn du als Lehrling den Vorbereitungskurs für die Lehrabschlussprüfung besuchst, kannst du um eine Förderung bei der Wirtschaftskammer ansuchen. Der Bund übernimmt bis zu 100 % der Kurskosten pro Kursteilnahme.

Digi-Scheck 2023 & 2024
Mit dem Digi-Scheck werden bestimmte Kurse gefördert, die du während deiner Lehrzeit besuchen kannst. Gefördert werden Kurse zu den Themen Digitalisierung, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Energie- und Ressourcenmanagement und berufsbezogene Fremdsprachen.

Weitere Infos und eine Liste der förderbaren Kurse findest du hier.

Infos bei der Wirtschaftskammer
Tel. 05522-3057711
lehre.foerdern@wkv.at
www.lehre-foerdern.at

Weitere Infos

 

aktualisiert 11/2023