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Wohnförderung und Wohnbeihilfe
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Beihilfen & Förderungen


Wohnen kostet Geld. Du kannst jedoch in manchen Fällen Beihilfen und Förderungen in Anspruch nehmen. Die Übersicht dazu findest du hier.

Wohn- und Heizkostenzuschuss

Damit sich jeder Haushalt in Vorarlberg das Heizen leisten kann, gibt es den Wohn- und Heizkostenzuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig bis zu 500 Euro. Für die Bemessung des Zuschusses wird das aktuelle netto Familien-Haushaltseinkommen angeschaut Die Auszahlung erfolgt über die Wohnsitzgemeinden und Bezirkshauptmannschaften. Mehr Infos dazu hier.

Wohnbeihilfe

Das Land Vorarlberg unterstützt Personen mit einem kleinen Einkommen monatlich in Form einer Wohnbeihilfe. Welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um diese Beihilfe zu bekommen, erfährst du hier. Es gibt auch eine Wohnbeihilfe für Studierende. Kontaktiere dafür am besten die Wohnbeihilfe in dem Bundesland, in dem du studierst.

Wohnzuschuss für Lehrlinge

Den Wohnzuschuss können Lehrlinge beantragen, die für die Absolvierung der Lehre einen Zweitwohnsitz oder einen Heimplatz brauchen und für die dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Nähere Infos bekommst du hier.

Wichtig: Wenn du für die Zeit in der Berufsschule in ein Internat oder Heim ziehen musst, werden diese Kosten von deiner Firma übernommen. Nähere Infos hier.

Wohnkostenbeihilfe für Grundwehr- oder Zivildiener

Du wohnst zum Zeitpunkt, an dem du deinen Einberufungsbefehl oder deinen Zuweisungsbescheid bekommst, schon in einer Wohnung, für die du monatlich Miete bezahlen musst? Dann kannst du um Wohnkostenbeihilfe ansuchen. Genauere Infos zum Antrag und zu den Voraussetzungen erhältst du bei der Zivildienstserviceagentur oder beim Heerespersonalamt.

Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die du beim Finanzamt deines Wohnsitzes beantragen kannst. Generell besteht der Anspruch für alle, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Du bist älter als 18?

Dann bekommst du nur Familienbeihilfe, wenn du noch in einer Ausbildung bist (Lehre, Schule, Studium …). Im Normalfall kannst du die Familienbeihilfe bis zu deinem 25. Geburtstag beantragen. Unter gewissen Voraussetzungen ein Jahr länger: Wenn du deinen Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst oder ein freiwilliges soziales Jahr im Inland gemacht hast oder wenn du ein Studium mit einer Mindestdauer von zehn Semestern absolviert hast.

Allgemeine Infos kannst du bei der Arbeiterkammer nachlesen, Detail-Infos für Studierende findest du hier. Bei sonstigen Fragen zur Familienbeihilfe wende dich an das Infocenter des Finanzamtes: 050-233233.

Befreiung vom ORF-Beitrag

Unter anderen können Studienbeihilfenbezieher*innen oder Arbeitslose einen Antrag für die Befreiung vom ORF-Beitrag beantragen. Nähere Infos gibt es hier.

Weitere Infos

aktualisiert 02/2024 aha@aha.or.at