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Hinter einem Sparschwein aus Porzelan steht eine Person mit einem Hammer.

Kosten und Förderungen


Wie war das gleich noch einmal mit den Studiengebühren? Welche Art von Förderungen gibt es für mich im Studium? Lies weiter und finde es heraus.

Studiengebühren

Grundsätzlich muss neben dem ÖH-Beitrag auch die Studiengebühr bezahlt werden. Allerdings werden viele Studierende durch Ausnahmeregelungen davon befreit. Infos dazu gibt es bei der ÖH.

Überschreitest du die vorgesehene Studiendauer um mehr als zwei Semester, musst du die Studiengebühren zahlen.

ACHTUNG: Zahlungsfrist einhalten, denn danach erhöhen sich die Gebühren!

Der ÖH Beitrag muss jedes Semester bezahlt werden, egal ob du Studiengebühren zahlst oder nicht! Sonst kannst du keine weiteren Kurse besuchen oder Prüfungen ablegen.

Familienbeihilfe

Familienbeihilfe kannst du grundsätzlich bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beziehen (in Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr). Beantragt wird die Familienbeihilfe durch deine Eltern beim Wohnsitzfinanzamt. Du musst mit einer Studienbestätigung und einem Leistungsnachweis (acht Wochenstunden oder 16 ECTS Punkte) bestätigen, dass du in Ausbildung bist.

Die Familienbeihilfe wird dir für die gesetzliche Mindeststudiendauer gewährt. Absolvierest du ein Studium mit Abschnittsgliederung wird dir pro Abschnitt ein Toleranzsemester gewährt. Bei einem Studium ohne Abschnittsgliederung beträgt die Toleranzgrenze ein Studienjahr.

Ein Studienwechsel ist für dich maximal zweimal möglich und muss spätestens vor dem dritten inskribierten Semester erfolgen. Bei einem späteren Wechsel entfällt die Beihilfe so lange, bis du im neuen Studium so viele Semester absolviert hast wie im vorherigen.

Informationen bekommst du beim Bundeskanzleramt oder bei der Familienservice-Hotline 0800-240262.

Studienbeihilfe

Die Studienbeihilfe ist eine staatliche Förderung und die Vergabe erfolgt durch die Studienbeihilfenbehörde. Anspruch hast du nur, wenn deine Eltern oder du selbst nicht in der Lage seid, die Kosten für das Studium zu tragen. Es rentiert sich auf jeden Fall, einen Antrag auszufüllen und prüfen zu lassen, ob ihr eine Unterstützung bekommen könnt. Mehr Infos zu den Voraussetzungen sowie Antragsformulare findest du hier.

Selbsterhalter*innen-Stipendium

Diese Unterstützung kannst du bekommen, wenn du dich vor dem ersten Bezug einer Studienbeihilfe wenigstens vier Jahre mit einem Einkommen von mindestens 8.580 Euro jährlich „selbst erhalten“ hast. Ab dem 31. August 2024 erhöht sich dieser Betrag auf mindestens 11.000 Euro jährlich. Ein günstiger Studienerfolg wird auch hier von dir verlangt. Weitere Infos und Voraussetzungen findest du hier.

Studienberechtigungs- und Zusatzprüfung

Du hast die Möglichkeit eine Studienbeihilfe zu bekommen, wenn du dich auf die Studienberechtigungsprüfung vorbereitest. Weitere Infos und Voraussetzungen findest du auf dieser Seite ganz unten.

Zuschüsse

Neben der Studienbeihilfe enthält das Studienförderungsgesetz eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Studienfinanzierung. Diese findest du hier.

Stipendien

Neben diesen Beihilfen gibt es weitere Arten der finanziellen Unterstützung für das Studium wie Leistungs-, Förderungs- und Forschungsstipendien, Stipendien aus Stiftungen, Vereinen und Interessensgemeinschaften, von Ländern, Städten, Verbänden, Parteien und Privaten. Manche Stipendien kannst du auch bei einem Auslandsstudium beziehen (weitere Infos auf unserer Homepage).

Landesförderung für Vorarlberger Studierende

Das Land Vorarlberg bietet ebenfalls Landesförderungen für Vorarlberger Studierende und Nachwuchswissenschaftler*innen, sowie eine Förderung für sozial bedürftige Studierende.

Infos zu Förderungen

Nähere Infos zu Förderungen und Stipendien findest du auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschulen oder unter:

Weitere Infos

 

aktualisiert 06/2023

Ein Hörsaal voller Studierender der steil abfällt.

Studienbeginn


Informiere dich hier über deine allerersten Schritte zum Studienbeginn.

Inskription (Anmeldung für ein Semester)

Das Inskribieren ist das Einschreiben für das jeweils kommende Semester. Auch wenn du schon am Studieren bist, musst du dich für jedes kommende Semester wieder anmelden. Dafür gibt es allerdings kein besonderes Verfahren. Meist reicht dafür die Einzahlung der ÖH-Gebühren.

TIPP: Beachte, dass du dich für besonders stark gefragte Studien rechtzeitig online registrieren musst.

Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen

Nach der Inskription beginnt für dich der Studienalltag. Bei einigen Studien (FH, TU, BOKU) bekommst du einen Stundenplan, für andere musst du ihn selbst zusammenstellen. Informiere dich, welche Lehrveranstaltungen du vorrangig für ein erfolgreiches Studium brauchst.

Anmeldesysteme

Es gibt verschiedene Anmeldesysteme: Punktesystem, persönliche Anmeldung, per E-Mail …

Oft beginnt die Anmeldung für Kurse schon vor Semesterbeginn. Deshalb solltest du dich früh genug inskribieren, damit du dich anschließend auch rechtzeitig anmelden kannst.

Stundenplan

Beim Zusammenstellen des Stundenplans hilft dir die Studienrichtungsvertretung.

Für manche Studiengänge (vor allem naturwissenschaftliche und mathematische) werden vor dem offiziellen Semesterbeginn Vorbereitungskurse angeboten. Dort werden notwendige Grundlagen wiederholt, die beim Studium vorausgesetzt werden.

ACHTUNG: Beachte, welche Lehrveranstaltungen du für ein erfolgreiches Studium brauchst und melde dich rechtzeitig für diese Kurse an.

Hilfe?

Als Erstsemestrige*r ist es oft nicht einfach, in den Studienalltag zu finden. Hol dir Hilfe!

Studien- oder Fakultätsvertretung (StV)

Deine StV findest du online, indem du in einer Suchmaschine „Studienvertretung + Fach + Standort“ eingibst.

Weitere Infos

 

aktualisiert 06/2023

Eine junge Frau sitzt im Schneidersitz auf einem Tisch, der vor einer Tafel steht und schau in ihren Laptop.

Vor dem Studienbeginn


Hier findest du Infos zu Zulassungsbeschränkungen und -fristen.

Zulassungsbeschränkungen

In Österreich gibt es für bestimmte Studiengänge eine Zulassungsbeschränkung. Hier werden Aufnahmeverfahren durchgeführt, die üblicherweise von der Anzahl der Bewerber*innen abhängen. Zulassungsverfahren müssen vor Beginn des Semesters von der Hochschule veröffentlicht werden. Welche Studienrichtungen betroffen sind, kannst du auf der Website der jeweiligen Hochschule nachschauen oder unter:

 

Zusatz- und Ergänzungsprüfungen

Für einige Studienrichtungen werden spezielle Zusatzkenntnisse gefordert. Kannst du diese Kenntnisse mit deinem Reifezeugnis nicht nachweisen, musst du zu einer Zusatzprüfung antreten (z. B. Latinum – Voraussetzung für Medizin). Um dich darauf vorzubereiten, gibt es Vorbereitungskurse, die von Hochschulen angeboten werden.

TIPP: Frag bei deiner Uni nach, ob für dein Studienfach Zusatzkenntnisse erforderlich sind.

Eine Liste der Fächer mit Zusatz- und Ergänzungsprüfungen findest du unter oesterreich.gv.at.

Zulassungsfrist

An Universitäten und Fachhochschulen gibt es Fristen, die du einhalten musst. Eine davon ist die Zulassungsfrist. Vor Ablauf dieser Frist musst du dich an deiner Uni oder FH als Student*in einschreiben (Zulassung) und die Studien- und/oder ÖH-Gebühren zahlen. Informiere dich genau, denn in der Nachfrist erhöhen sich die Gebühren meistens.

Weitere Infos

 

aktualisiert 06/2023

Zwei Jugendliche sitzen vor Aufgaben und schreiben einen Test.

Voraussetzung für ein Studium


Es gibt verschiedene Optionen, die dir den Weg zum Studieren ermöglichen. Die Voraussetzungen dafür kannst du hier nachlesen.

 

Achtung: Wenn du im Ausland studieren willst, gelten andere Regeln. Informiere dich bei deiner Wunschuni oder -hochschule, oder auf unserer Homepage, welche Voraussetzungen du erfüllen musst.

Matura

Um zu einem ordentlichen Studium zugelassen zu werden, brauchst du ein Reifezeugnis. Wenn du in Österreich an einem Gymnasium, an der HAK, der HTL oder einer anderen höheren Schule maturierst, erhältst du ein Reifezeugnis und darfst damit ein Studium beginnen.

Berufsreifeprüfung

Seit April 2017 legst du die Berufsreifeprüfung (BRP) zentralisiert nach dem Format der standardisierten Reife- und Diplomprüfung SR(D)P ab (= Zentralmatura).

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Mit der Berufsreifeprüfung hast du Zugang zu Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs in Österreich.

Damit du für die Berufsreifeprüfung zugelassen wirst, brauchst du eine abgeschlossene berufliche Erstausbildung (zum Beispiel Lehrabschluss, berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege etc.).

Die Prüfungsvorbereitung kannst du im Selbststudium, im Fernstudium oder im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen machen. Besuchst du Vorbereitungslehrgänge an anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung, wie etwa dem WIFI, so kannst du bis zu drei Prüfungen dort abgelegen. Eine Prüfung musst du aber an einer öffentlichen höheren Schule ablegen.

Relevante Prüfungsgegenstände

Als Kandidat*in legst du eine schriftliche Prüfung in den Gegenständen Deutsch und Mathematik ab. In Deutsch musst du auch eine mündliche Prüfung absolvieren. In Mathematik hast du die Möglichkeit, eine Kompensationsprüfung abzulegen, falls deine schriftliche Prüfung negativ ausfällt.

Im Gegenstand Lebende Fremdsprache hast du die Wahl, ob du zu einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung antrittst.

Im eigenen Fachbereich hast du die Möglichkeit, entweder eine schriftliche und eine mündliche Prüfung oder eine Projektarbeit inkl. Präsentation/Diskussion und eine mündliche Prüfung abzulegen. Die Wahl des Fachbereichs erfolgt anhand deines Berufsfeldes.

Anbieter*innen in Vorarlberg

Studienberechtigungsprüfung

Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht dir den Zugang zu einer bestimmten Studienrichtung. Wenn du weißt, was du studieren willst, kannst du an der jeweiligen Uni einen Antrag für eine Studienberechtigungsprüfung (SBP) einbringen. Für andere Institutionen, wie Fachhochschule, Pädagogische Hochschule und Bildungsanstalt für Elementarpädagogik entscheiden die jeweiligen Bildungseinrichtungen selbstständig über die erwünschte Vorbildung.

Mehr Infos gibt es beim Zentrum für Fernstudien Österreich.

Voraussetzungen

  • Zur Studienberechtigungsprüfung kannst du antreten, wenn du alle folgenden Voraussetzungen erfüllst:
  • Das angestrebte Studium entspricht einer der zehn Studienrichtungsgruppen
  • Mindestalter 20 Jahre
  • Staatsbürgerschaft eines EWR-Mitgliedstaates
  • Nachweis einer über die allgemeine Schulpflicht hinausgehenden erfolgreichen beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für das angestrebte Studium
  • positiver Zulassungsbescheid

Anbieter*innen in Vorarlberg

ZUR INFO: Du hast die Matura noch nicht geschafft oder musst noch Prüfungen abschließen? Das ist kein Problem. Du kannst dich trotzdem inskribieren und mit dem Studium beginnen. Du bist dann ein*e außerordentliche*r Student*in. Infos gibt es bei der ÖH: oeh@oeh.ac.at.

Weitere Infos findest du auf österreich.gv.at.

Weitere Infos

 

aktualisiert 06/2023